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Friedhöfe und Kirchen

Hinweise zur Grabpflege und Standsicherheitskontrolle auf den Friedhöfen der Stadt Blankenhain

Grabstätten sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hierzu verweisen wir auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. der Friedhofssatzung der Stadt Blankenhain.

Die Herrichtung, Pflege und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Das Entfernen von Rasenflächen sowie das Auffüllen von Bereichen außerhalb der Grabeinfassung mit Zier- oder Kieselsteinen oder anderen Materialien ist nicht gestattet.

Die Gestaltung und Pflege der anonymen Urnengemeinschaftsanlage sowie der Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Lebensdaten werden durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Von individueller Bepflanzung, dem Ablegen von Grabschmuck oder ähnlichen Gegenständen auf diesen Grabflächen bitten wir abzusehen. Entsprechende Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Grasmahd zwischen den Grabstellen nicht durch die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofes erfolgen kann. Die Pflege dieser Flächen, einschließlich des regelmäßigen Mähens zwischen den Gräbern, liegt daher in der Verantwortung der jeweiligen Nutzungsberechtigten. Mit einer kontinuierlichen Pflege leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum gepflegten Erscheinungsbild unserer Friedhöfe. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Blankenhain und ihrer Ortsteile wird im Zeitraum Juli/August dieses Jahres die jährliche Standsicherheitskontrolle der Grabmale durchgeführt. Mit dieser Maßnahme erfüllt die Stadt Blankenhain ihre Verkehrssicherungspflicht und trägt dazu bei, Schäden und Unfälle durch nicht standsichere Grabsteine zu vermeiden.

Nicht standsichere Grabmale können erhebliche Gefahren verursachen. Verantwortlich für deren sicheren Zustand sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten, die auch für daraus entstehende Schäden haften. Festgestellte Mängel werden durch einen Hinweisaufkleber kenntlich gemacht; bei akuter Gefährdung kann das Grabmal gesichert oder neben der Grabstätte abgelegt werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, die Standsicherheit des Grabmals fachgerecht wiederherstellen zu lassen. Eine Nachkontrolle durch die Friedhofsverwaltung erfolgt spätestens acht Wochen nach der Beanstandung.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung:

Frau Reinhardt
Telefon: 03 64 59 / 44 0 15

Friedhöfe

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

unter folgendem Link finden Sie die kommunalen und kirchlichen Friedhöfe der Stadt Blankenhain und ihrer Ortsteile. 

Übersicht der Friedhöfe 

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