Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter folgendem Link finden Sie die kommunalen und kirchlichen Friedhöfe der Stadt Blankenhain und ihrer Ortsteile.
Grabstätten sind gärtnerisch zu gestalten und herzurichten. Hinweisen möchten wir auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. der Friedhofssatzung der Stadt Blankenhain. Herrichtung, Unterhaltung sowie Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Das Entfernen von Rasen, das Auffüllen mit Zier- und Kieselsteinen etc. außerhalb der Grabeinfassung ist nicht zulässig.
Für die Gestaltung und Pflege der Urnengemeinschaftsanlage anonym sowie der Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Lebensdaten ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Von individueller Bepflanzung, der Ablage von Grabschmuck und ähnlichem auf den Grabflächen durch die Hinterbliebenen ist abzusehen. Die Entfernung desselben erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass die Grasmahd zwischen den Gräbern nicht durch Mitarbeitende des städtischen Bauhofs durchgeführt werden kann. Die Pflege dieser Bereiche, einschließlich des Mähens des Rasens zwischen den Grabstellen, obliegt daher den jeweiligen Nutzungsberechtigten. Bitte tragen Sie durch regelmäßige Pflege mit dazu bei, dass die Friedhöfe ein gepflegtes Gesamtbild bewahren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Blankenhain und der Ortsteile wird im Zeitraum Juli/August dieses Jahres die Standsicherheitskontrolle durchgeführt. Mit dieser Maßnahme kommt die Stadt Blankenhain ihrer Mitwirkungspflicht nach. Schäden oder Unfälle durch nicht standsichere Grabsteine können vermieden werden. Ein nicht standsicherer Grabstein kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Einerseits für denjenigen, der einen Schaden erleidet, andererseits für den Eigentümer, der für die Standfestigkeit verantwortlich ist und für die daraus resultierenden Schäden haftet. Die betreffenden Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen oder bei akuten Mängeln neben der Grabstelle abgelegt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Standsicherheit fachgerecht wiederherzustellen. Spätestens nach acht Wochen erfolgt eine Nachkontrolle durch die Friedhofsverwaltung.
Anfragen können an die Friedhofsverwaltung, Frau Reinhardt, Tel. 03 64 59-44 0 15, gerichtet werden.
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
1. Samstag im Monat | 10:00 - 12:00 Uhr |
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